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Was die HU-Historie eines Gebrauchtwagens wirklich verrät

Die HU-Historie eines deutschen Gebrauchtwagens steckt in den Untersuchungsberichten der Hauptuntersuchung: Jeder Bericht nennt Datum und Ort der Prüfung, den Kilometerstand, die festgestellten Mängel samt Einstufung und die Entscheidung über die Prüfplakette. Pkw müssen 36 Monate nach der Erstzulassung erstmals zur HU, danach alle 24 Monate, und seit dem 20. Mai 2018 gilt EU-weit die Unterscheidung zwischen geringen, erheblichen und gefährlichen Mängeln. Eine öffentliche Datenbank, in der jeder die Prüfhistorie eines Kennzeichens nachschlagen kann, gibt es in Deutschland nicht: Der Bericht geht an den Halter, und die Prüforganisationen stellen Kopien nur eingeschränkt und zeitlich begrenzt aus, DEKRA etwa nur, wenn die letzte HU dort in den vergangenen zwei Jahren stattfand. Ein lückenloser Stapel alter HU-Berichte beim Verkäufer ist deshalb selbst ein Qualitätsmerkmal.

Von Plateop Research

Die Prüfhistorie eines deutschen Autos steckt nicht in einer Datenbank, sondern in Papier: in den Untersuchungsberichten der Hauptuntersuchung (HU), die der Halter nach jeder Prüfung ausgehändigt bekommt. Jeder Bericht nennt Datum und Ort der Untersuchung, den Stand des Wegstreckenzählers, jeden festgestellten Mangel samt Einstufung, die Entscheidung über die Prüfplakette und den nächsten Prüftermin. Wer die Berichte mehrerer Jahre nebeneinanderlegt, bekommt eine Kilometerreihe und ein Mängelmuster. Wer nur die Plakette am Kennzeichen sieht, weiß dagegen nur eines: dass das Auto am Tag der letzten Prüfung vorschriftsmäßig war.

Gilt für: Deutschland (Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO) Quelle: StVZO Anlage VIII und IX, Richtlinie 2014/45/EU, TÜV-Verband, TÜV Rheinland, ADAC, DEKRA Stand: August 2026 Wichtigste Einschränkung: Es gibt keine öffentliche Online-Abfrage der HU-Historie pro Kennzeichen; die Berichte liegen beim Halter, und die Prüforganisationen stellen Kopien nur eingeschränkt und zeitlich begrenzt aus.

Was ein HU-Bericht enthält

Anlage VIII der StVZO schreibt den Inhalt des Untersuchungsberichts im Detail vor. Für den Gebrauchtwagenkauf sind vor allem fünf Pflichtangaben interessant: das Datum und der Ort der Durchführung, der Stand des Wegstreckenzählers, die festgestellten Mängel und ihre Einstufung, die Entscheidung über die Zuteilung der Prüfplakette sowie Monat und Jahr, in denen die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Der Kilometerstand ist dabei der unterschätzte Teil. Weil er bei jeder HU festgehalten wird, bildet ein Stapel von Berichten eine unabhängige Kilometerreihe im Abstand von etwa zwei Jahren. Eine Manipulation des Tachos muss an dieser Reihe vorbei: Ein Auto, das laut Bericht von 2022 bei 130.000 Kilometern stand und heute mit 105.000 Kilometern angeboten wird, verrät sich selbst. Fehlt genau der Bericht, der die Lücke schließen würde, ist das eine konkrete Frage an den Verkäufer.

Nach § 29 StVZO wird der Bericht dem Halter ausgehändigt, und der Halter muss ihn mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und zuständigen Personen und Behörden auf Anforderung aushändigen. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Dass ein Verkäufer nur den jüngsten Bericht vorlegen kann, ist also nicht automatisch verdächtig. Ein Verkäufer, der alle Berichte gesammelt hat, liefert dir aber genau die Historie, die keine Behörde für dich bereithält.

Wie oft ein Auto zur HU muss

Um Lücken in einer Berichtssammlung beurteilen zu können, brauchst du den normalen Rhythmus:

Fahrzeug Erste HU Danach
Pkw, neu zugelassen 36 Monate nach Erstzulassung alle 24 Monate

Die Frist für die nächste HU läuft ab Monat und Jahr der tatsächlich durchgeführten Untersuchung. Eine Rückdatierung der Plakette, wie es sie früher gab, existiert nicht mehr: Wer zu spät zur Prüfung fährt, bekommt die vollen zwei Jahre ab dem echten Prüfmonat. Ein Auto, dessen Prüftermine im Laufe der Jahre vom ursprünglichen Zulassungsmonat wegwandern, wurde also wiederholt zu spät vorgeführt.

Zu spät kommen kostet zudem: Bei einer Überziehung um mehr als zwei Monate muss die Prüforganisation eine erweiterte HU durchführen, die laut ADAC 20 Prozent Aufschlag kostet. Dazu kommt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro bei mehr als zwei Monaten, 25 Euro bei vier bis acht Monaten, und bei mehr als acht Monaten 60 Euro Bußgeld plus ein Punkt in Flensburg.

Die fünf Ergebnisse einer HU richtig lesen

Seit dem 20. Mai 2018 gelten EU-weit die Mängelkategorien der Richtlinie 2014/45/EU. In deutschen Berichten begegnen dir fünf mögliche Ergebnisse:

Ergebnis Bedeutung Folge
Ohne festgestellte Mängel nichts beanstandet Plakette wird zugeteilt
Geringe Mängel keine bedeutende Auswirkung auf Sicherheit oder Umwelt Plakette wird trotzdem zugeteilt; Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu beheben
Erhebliche Mängel können die Sicherheit oder die Umwelt beeinträchtigen oder andere gefährden keine Plakette; Nachprüfung innerhalb eines Monats
Gefährliche Mängel direkte und unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit keine Plakette; laut TÜV Rheinland ist nur noch die Fahrt nach Hause oder zur Werkstatt zulässig
Verkehrsunsicher Sicherheit nicht mehr gewährleistet Plakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde wird informiert, das Fahrzeug darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen

Zwei Lesehinweise dazu. Erstens: Wird das Fahrzeug nach erheblichen oder gefährlichen Mängeln später als einen Monat nach der Untersuchung wieder vorgeführt oder fehlt der Untersuchungsbericht, ist statt der Nachprüfung eine komplette neue Hauptuntersuchung fällig. Ein Bericht über eine Nachprüfung kurz nach einem Bericht mit erheblichen Mängeln ist deshalb ein normales, sogar gutes Zeichen: Der Mangel wurde behoben und bestätigt. Zweitens: Die Kategorie der gefährlichen Mängel gibt es EU-weit erst seit dem 20. Mai 2018. Bei einem älteren Bericht lohnt darum der Blick auf das Datum, bevor du Einstufungen über die Jahre vergleichst.

Die Prüfplakette lesen, und was sie wirklich belegt

Die Plakette am hinteren Kennzeichen ist schnell entschlüsselt: Im Mittelkreis stehen die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die nächste HU fällig ist. Der Rand ist in zwölf Felder mit den Zahlen 1 bis 12 geteilt, gegen den Uhrzeigersinn angeordnet, und die oberste Zahl bezeichnet den fälligen Monat. Die Grundfarbe wechselt jährlich in einem festen Sechserzyklus (blau, gelb, braun, rosa, grün, orange), sodass ein abgelaufenes Jahr schon von Weitem an der Farbe erkennbar ist.

Wichtiger als das Ablesen ist das, was § 29 StVZO über die Aussagekraft sagt: Die Prüfplakette bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig war. Mehr nicht. "HU neu" im Inserat heißt also: Am Prüftag lagen keine erheblichen Mängel vor. Es heißt nicht, dass das Auto heute mangelfrei ist, und nicht einmal, dass am Prüftag gar nichts beanstandet wurde, denn bei geringen Mängeln gibt es die Plakette trotzdem. Welche geringen Mängel notiert wurden, steht nur im Bericht. Lass dir bei "HU neu" deshalb immer den Bericht selbst zeigen, nicht nur die Plakette.

Wo du alte HU-Berichte bekommst

Hier unterscheidet sich Deutschland deutlich von Ländern wie den Niederlanden, wo die Prüfhistorie pro Kennzeichen öffentlich abrufbar ist. Eine solche Abfrage gibt es für die HU nicht. Der Weg führt über die Prüforganisation, die die Untersuchung durchgeführt hat, und der ist eng begrenzt:

  • DEKRA stellt eine Kopie des HU-Berichts nur bereit, wenn die HU in den vergangenen zwei Jahren bei DEKRA durchgeführt wurde. Anfordern darf sie der aktuelle Halter; hat das Fahrzeug seither den Halter gewechselt, muss die Einwilligung des früheren Halters vorliegen. Ob DEKRA geprüft hat, erkennst du am Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • TÜV Rheinland erstellt eine Berichtskopie des aktuellen Prüfberichts, auch für Gebrauchtwagenkäufer mit Kaufvertrag. Abrufbar sind Berichte aber nur während ihrer Geltungsdauer plus drei Monate nach Ablauf der Prüffrist; danach werden sie aus Datenschutzgründen gelöscht.

Die Konsequenz für den Kauf: Verlorene Berichte aus früheren Jahren sind praktisch nicht wiederzubeschaffen. Die einzige realistische Quelle für eine mehrjährige HU-Historie ist der Verkäufer selbst. Genau deshalb ist ein vollständiger Ordner mit alten Berichten mehr wert als jede Beteuerung, und eine Sammlung, in der ausgerechnet ein mittleres Jahr fehlt, eine berechtigte Nachfrage.

Was wiederkehrende Mängel verraten

Ein einzelner geringer Mangel in einem Bericht ist Alltag. Der TÜV-Verband hat für den TÜV-Report 2026 rund 9,5 Millionen Hauptuntersuchungen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 ausgewertet: 21,5 Prozent der untersuchten Fahrzeuge bekamen wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel keine Plakette. Die häufigsten Beanstandungen betrafen das Abblendlicht, gefolgt von Bremsscheiben, Bremsbelägen und Bremsleitungen.

Interessant wird es bei Mustern über mehrere Berichte hinweg: Ölverlust, der in drei aufeinanderfolgenden Prüfungen auftaucht, Korrosion an derselben Stelle, Bremsenmängel, die immer wieder gerade so behoben wurden. Das spricht nicht für Pech, sondern für Pflege auf Plakettenniveau: Es wurde jeweils genau so viel repariert, wie die Prüfung verlangte. Gleiche solche Muster mit dem Serviceheft ab. Findet sich zwischen zwei Berichten mit demselben Mangel keine passende Reparaturrechnung, ist das dein Verhandlungsargument.

Was das für dich als Käufer bedeutet

Lies die HU-Historie in dieser Reihenfolge: erst den fälligen Termin auf der Plakette und im jüngsten Bericht, dann die Kilometerreihe über alle vorhandenen Berichte, dann die Mängel samt Einstufung auf Wiederholungen. Verlange bei "HU neu" den Bericht selbst, denn die Plakette zeigt keine geringen Mängel. Und behandle einen fehlenden Berichtsstapel nüchtern: Er beweist nichts Schlechtes, nimmt dem Verkäufer aber die Möglichkeit, Kilometerstand und Mängelverlauf zu belegen, und dir die Möglichkeit, sie zu prüfen. Ein Plateop-Bericht bündelt für dich die Daten, die sich zu einem Fahrzeug unabhängig überprüfen lassen, und sagt dir klar, was sich nicht überprüfen lässt; die HU-Berichte selbst bekommst du in Deutschland nur vom Verkäufer. Prüfe jedes Auto, bevor du kaufst, auf plateop.com.

Quellen